Die neue Drohnen-
Haftpflichtversicherung
Für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
Die neue Drohnen-
Haftpflichversicherung
Für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
Ihre Vorteile auf einen Blick

Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)

Spezialdrohnen bis 25 kg Startgewicht

Weltweiter Schutz

Gewerbliche Nutzung

Gefährdungshaftung

Die Leistungen der
Drohnen-Haftpflichtversicherung
Sicherer Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
Sach- und Personenschäden bis 3 Mio. Euro
Vermögensschäden bis 1 Mio. Euro
Alle Flugmodelle
Einsatz im Ausland, außer Kanada & USA
Gewerbliche Nutzung
Steuerung durch verschiedene Piloten
Hohes Startgewicht bis zu 25 kg
Spezialdrohnen mit UTM System
Sie haben Fragen?
Fragen zum Vertrag
Ich kann meinen Versicherungsschein nicht finden, was kann ich tun?
Sie haben Ihren Versicherungsschein verloren? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an und wir schicken Ihnen eine neue Police per E-Mail zu.
So erreichen Sie uns:
(+49) 030 208 666 85
Wann endet meine Versicherung?
Angaben zur Vertragsdauer entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und verlängert sich im Anschluss jeweils um ein weiteres Jahr.
Wie kann ich die Versicherung kündigen?
Sie beenden Ihren Vertrag mit assona, indem Sie fristgerecht schriftlich kündigen. Ihre Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder dem Versicherungsschein.
Online erreicht uns Ihre Kündigung am schnellsten, natürlich können Sie auch per Post kündigen. Sobald Ihre Kündigung bei uns eingeht, wird sie geprüft und von uns schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen des Datenschutzes nur der Vertragsinhaber selbst kündigen kann.
Wie und wann kann ich den Kundenservice erreichen?
Sie können uns jederzeit über das Online-Kontaktformular und telefonisch werktags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr kontaktieren.
So erreichen Sie uns:
Kundenservice
(+49) 030 208 666 85
Was ist ein Selbstbehalt?
Der sogenannte Selbstbehalt bezeichnet den Anteil der Kosten, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Bei der Drohnen-Haftlichtversicherung fällt lediglich im Rahmen der Umweltschadensbasisversicherung ein Selbstbehalt in Höhe von 1.000 € an (sofern in der Wagnisbeschreibung kein abweichender Selbstbehalt vereinbart wurde).
Fragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung
Welches Risiko ist versichert?
Sie sind abgesichert bei Schadensersatzansprüchen eines Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines eingetretenen Versicherungsfalles aus dem Betrieb einer Drohne (unbemanntes Luftfahrtsystem).
Was sind BVLOS-Flüge?
BVLOS (Beyond Visual Line Of Sight) bedeutet außerhalb der Sichtweite. Mit dieser Drohnen-Haftpflichtversicherung sind sogar Flüge außerhalb der Sichtweite abgesichert.
Ist meine Drohne auch im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht in den USA/US-Territorien oder Kanada. Für diese Gebiete gilt der Versicherungsschutz nur nach besonderer Vereinbarung bzw. auf Anfrage. Die Umweltschadenbasisversicherung gilt nicht im Ausland.
Welche Luftfahrzeuge sind versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Halter von neuen und gebrauchten Drohnen bis 25 kg mit Sitz und Registrierung in Deutschland sowie ausschließlichem Einsatz außerhalb eines Umkreises von 1,5 km von Flugplätzen und Flughäfen.
Was ist eine Drohne mit UTM System?
Der UTM Service der Droniq ist ein Verkehrsmanagementsystem für Drohnen, das UAS Traffic Management System (UTM), das neben einem kombinierten Luftlagebild aus bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen weitere Funktionen zum sicheren und effizienten Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtweite (BVLOS) bietet.
Die Drohne ist mit einem LTE-Modem (HOD4track) für die Ortung des Fluggeräts ausgestattet. Zusammen mit einem Online-Zugang zum webbasierten UTM-System sind Sie startklar für einen professionellen Drohnenbetrieb im Einklang mit den geltenden Regularien.
Welche Voraussetzungen muss das Flugfahrzeug erfüllen?
Um Ihre Drohne bei uns zu versichern, sollte sie folgende Eigenschaften haben:
- Einprogrammierte Notfall-Landung an vorher definierten Orten (sanfte Landung)
- Hinderniserkennung mit automatischem Ausweichsystem
- Elektronische Sichtbarkeit (Transponder, FLARM, ADS-B)
Gibt es weitere Merkmale, die beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden können?
Folgende Eigenschaften beeinflussen die Höhe Ihres individuellen Jahresbeitrags:
- Aufprallschutz
- Fallschirm oder andere fallhemmende Systeme
- Rotoren gekapselt
- Geofencing mit Return-To-Home-Funktion
- Optische Auffälligkeiten (spezielle Beleuchtung, Blinklicht bei Annäherung an anderes Luftfahrzeug)
- Alarmton bei unkontrollierter Landung
- Bedienung nur durch Personen mit „EU-Fernpilotenzeugnis“
Welche besonderen Risikomerkmale bestehen bei der Drohnen-Haftpflichversicherung?
Menschenansammlungen (ab 12 Personen)
Die Höhe des Flugfahrzeuges über Grund sollte möglichst kleiner sein als der seitliche Abstand zu Menschenansammlung. Außerdem sollte ein direkter Anflug auf die Menschenansammlung vermieden werden.
Sicherheitsrelevante Gebiete
Als sicherheitsrelevante Gebiete gelten alle in §21b, Abs. 1 Nr. 2-5 und Nr. 11 LuftVO aufgeführten Gebiete, wie z.B. Wohngrundstücke oder geschlossene Ortschaften. Bei Überflug solcher Gebiete sollte der seitliche Abstand zur Infrastruktur mindestens 10m betragen, besser mehr. Bei Wasser- und Schienenfahrzeugen sowie Schifffahrtsanlagen sollte ein seitlicher Abstand von mindestens 50m eingehalten werden, während das Flugfahrzeug sich mindestens 50m über dem Grund befindet.
Orte mit hohem VFR-Verkehrsaufkommen
Bei der Allgemeinen Luftfahrt in geringeren Höhen wird vor allem der Sichtflug angewendet. Für Sichtflüge gelten die Sichtflugregeln (englisch visual flight rules, VFR).
Das versicherte Luftfahrzeug sollte nicht im Umkreis von weniger als 100m von Orten mit hohem VFR-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Dazu zählen Landestellen im öffentlichen Interesse (PIS gem. § 25 (4) LuftVG), Sichtanflugstrecken, typische Segel-, Gleitschirm- und Hängegleiterfluggebiete sowie typische Helikopterstrecken, insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern.
Starke Partner
Die assona ist bereits seit über 11 Jahren ein etablierter Dienstleister für Spezialversicherungen. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir zukunftsweisende Lösungen für ausgezeichnete Versicherungsprodukte.
Die Droniq ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Deutschen Telekom und ist der erste kommerzielle UTM Service Provider in Deutschland, der Drohnen als Luftraumteilnehmer sicher in den deutschen Luftraum integriert und Flüge außerhalb der Sichtweite ermöglicht.
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Sie möchten Ihre Drohne versichern und auch bei BVLOS-Flügen abgesichert sein? Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten.
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